(Stand: 17. November 2025)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Kre8ive Evolution, Inhaber Stephan Grundmeyer, Kastellstr. 34, 46147 Oberhausen (nachfolgend „Kre8ive Evolution“ oder „Agentur“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“). Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen zwischen Kre8ive Evolution und dem Kunden.
1.2. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Individuelle Vereinbarungen, die im schriftlichen Angebot oder einem gesonderten Vertrag getroffen werden, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4. Diese AGB können auf der Website von Kre8ive Evolution eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden.
2.1. Leistungsportfolio: Kre8ive Evolution ist eine Full-Service-Agentur für digitale Medien und Software-Lösungen. Das Portfolio umfasst insbesondere die Bereiche Strategie & Beratung, Design & Branding, Webentwicklung, Content-Erstellung, Videoproduktion, Social Media Management, Werbekampagnen, KI-Lösungen sowie den Betrieb von Software-as-a-Service (SaaS) Plattformen inklusive Hosting und Support.
2.2. Allgemeiner Projektprozess: Sofern im Angebot nicht anders beschrieben, folgen Projekte einem mehrphasigen Prozess aus Konzeption, Design, Umsetzung und Abnahme, wobei Meilensteine durch den Kunden schriftlich freizugeben sind.
2.3. Standard-Leistungsumfänge für Einmalprojekte (Werkverträge):
2.4. Standard-Leistungsumfänge für laufende Serviceverträge (Dienstverträge):
2.5. Standard-Leistungsumfänge für Software-as-a-Service (SaaS) / Individuelle Plattformen:
2.6. Nicht inkludierte Leistungen: Sofern nicht anders ausgewiesen, sind Domainregistrierung, fortlaufende Lizenzkosten für Drittanbieter-Software und die Erstellung von Rechttexten nicht enthalten.
2.7. Abhängigkeit von Drittanbietern und Schnittstellen (APIs):
2.8. Eigenverantwortung des Kunden nach Projektabschluss: Wird kein Servicevertrag geschlossen, ist der Kunde nach Abnahme allein für Betrieb, Sicherheit und Wartung verantwortlich.
3.1. Angebote von Kre8ive Evolution sind freibleibend. Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erfolgende Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
3.3. Bei Nutzung von Tools zur Angebotserstellung und -unterzeichnung (z.B. HubSpot, PandaDoc oder die eigene Agency Plattform) gilt eine dort geleistete elektronische Signatur oder aktive Bestätigung (z.B. Klick auf „Angebot annehmen“) als rechtsverbindlich.
4.1. Angegebene Zeitangaben dienen der Orientierung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als „Fixtermin“ vereinbart.
4.2. Fristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (§ 5) nicht rechtzeitig nachkommt.
4.3. Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffen oder dem unvorhergesehenen Ausfall von Drittanbieter-Diensten gem. Ziffer 2.7) berechtigen die Agentur, Liefertermine angemessen zu verschieben.
4.4. Kre8ive Evolution ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
5.1. Der Kunde stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien (z.B. Briefings, CI-Vorgaben, Texte, Bilder, Zugangsdaten, API-Keys) rechtzeitig, vollständig und in digitaler Form zur Verfügung.
5.2. Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
5.3. Der Kunde verpflichtet sich, Entwürfe und Zwischenergebnisse zeitnah (i.d.R. binnen 5 Werktagen) zu prüfen und konstruktives sowie gesammeltes Feedback zu geben oder die Freigabe zu erteilen.
5.4. Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.
5.5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der daraus entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
6.1. Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. Sofern keine abweichende Vergütung vereinbart wurde, werden Leistungen auf Stundenbasis zu einem Satz von 80,00 € abgerechnet.
6.3. Nebenkosten (z.B. Lizenzen für Stock-Material, Drittanbieter-Software) werden nach Abstimmung zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.4. Mehraufwand wird zusätzlich vergütet, i.d.R. auf Stundenbasis zu dem in Ziffer 6.2 genannten Satz.
6.5. Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Sofern nicht anders geregelt, gilt bei Projektverträgen: 50% bei Auftragserteilung und 50% bei Abnahme. Bei Phasen-Projekten erfolgt die Abrechnung nach Abschluss jeder Phase.
6.6. Laufende Vergütungen für Service- und SaaS-Verträge sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu entrichten.
6.7. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6.8. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. sowie eine Pauschale von 40,00 € zu fordern. Bei Verzug von mehr als 30 Tagen bei laufenden Verträgen ist die Agentur berechtigt, den Zugang zur Plattform oder den Service vorübergehend zu sperren.
7.1. Werkvertragliche Leistungen bedürfen der Abnahme.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen ab Fertigstellungsanzeige zu prüfen.
7.3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht fristgerecht unter Angabe von wesentlichen Mängeln verweigert oder die Leistung rügelos in Gebrauch nimmt (z.B. durch Produktivsetzung der Software).
8.1. Sofern nicht anders vereinbart, beinhalten die Preise zwei Korrekturschleifen pro Leistungsbestandteil.
8.2. Weitere Korrekturen oder grundlegende Konzeptänderungen nach Freigabe gelten als kostenpflichtiger Mehraufwand.
9.1. Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung räumt die Agentur dem Kunden die für den Vertragszweck erforderlichen, i.d.R. ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Design, Content) ein.
9.2. Bei SaaS- und Software-Lösungen (§ 2.5) verbleiben alle Urheber- und Eigentumsrechte an der Software, dem Quellcode und der Infrastruktur bei Kre8ive Evolution. Der Kunde erhält lediglich ein Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.
9.3. Die Agentur hat das Recht, als Urheber genannt zu werden.
9.4. Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien oder Quellcodes ist nicht geschuldet, sofern nicht anders vereinbart.
10.1. Die Agentur setzt zur effizienten Leistungserbringung moderne Werkzeuge der Künstlichen Intelligenz (KI) ein. Dabei wird dem Schutz der Kundendaten höchste Priorität eingeräumt. Wann immer möglich, werden selbstgehostete Open-Source-Lösungen (z.B. n8n, Flowise) oder KI-Dienste mit explizitem Serverstandort innerhalb der EU (z.B. Azure OpenAI Services) bevorzugt.
10.2. Die Verarbeitung von Kundendaten durch KI-Tools erfolgt unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen und wird durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt.
10.3. Der Kunde ist für die finale Prüfung und Freigabe von KI-generierten Inhalten verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Schutzfähigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter dieser Inhalte.
11.1. Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen als Referenz zu nutzen.
11.2. Der Kunde kann dem aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen.
12.1. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 Werktagen, schriftlich zu rügen. Bei Mängeln hat die Agentur das Recht zur Nacherfüllung. Die Gewährleistungsfrist für Werkverträge (§ 2.3) beträgt ein Jahr ab Abnahme. Für Dienst- und SaaS-Verträge (§ 2.4, 2.5) gilt die Mängelbeseitigungspflicht gemäß den Regelungen des SLA.
12.2. Die Agentur haftet unbegrenzt:
12.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4. Für SaaS-Leistungen (§ 2.5) wird die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a BGB), ausdrücklich ausgeschlossen.
12.5. Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden (oder durch die von der Agentur im SLA zugesicherten Backup-Prozesse) eingetreten wäre.
12.6. Sofern nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht, wird die Gesamthaftung der Agentur pro Schadensfall und Kalenderjahr auf einen Höchstbetrag begrenzt. Dieser Betrag entspricht, sofern nicht individuell anders vereinbart, 100% der für den betroffenen Leistungszeitraum vereinbarten Jahresnettovergütung (z.B. der Summe der 12 monatlichen SLA-Gebühren), maximal jedoch 25.000 €.
12.7. Haftung für Rechtstexte: Der Kunde ist allein für die Bereitstellung, Aktualität und rechtliche Konformität seiner Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, etc.) verantwortlich. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.
12.8. IT-Haftpflicht: Kre8ive Evolution unterhält eine branchenübliche IT-Haftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Details zur Deckungssumme werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
13.1. Werkverträge (Einmalprojekte): Werkverträge (z.B. Website-Erstellung, Videoproduktion) enden mit der Erbringung der Leistung und der Abnahme. Sie können vom Kunden jederzeit gemäß § 648 BGB gekündigt werden; in diesem Fall steht der Agentur die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
13.2. Laufzeit von Service- und SaaS-Verträgen: Sofern im individuellen Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, werden Verträge über fortlaufende Leistungen (z.B. Hosting, SaaS-Nutzung, Wartungspakete) fest für eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen.
13.3. Automatische Verlängerung: Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate.
13.4. Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
13.5. Form der Kündigung:
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und sind zwingend per E-Mail an folgende Adresse zu richten: kuendigung@kre8ive-evolution.de.
Eine Kündigung über Social-Media-Kanäle (z.B. Instagram, LinkedIn, WhatsApp), Messenger-Dienste oder per einfacher E-Mail an andere Adressen (z.B. persönliche Mitarbeiter-Adressen) ist unwirksam.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigungsemail auf dem genannten Server.
13.6. Kündigung aus wichtigem Grund: Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug gerät oder schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten (z.B. § 9 Nutzungsrechte) verstößt.
14.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Bei Bedarf wird ein AVV geschlossen.
14.2. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen.
15.1. Die Agentur behält sich vor, diese AGB zu ändern. Die Mitteilung erfolgt spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten.
15.2. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er nicht fristgerecht widerspricht.
16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Kre8ive Evolution (Oberhausen).
16.3. Änderungen bedürfen der Textform.
16.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
16.5. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
Oberhausen, den 17. November 2025 – Kre8ive Evolution, Inhaber Stephan Grundmeyer
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