Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Kre8ive Evolution, Inhaber Stephan Grundmeyer, Kastellstr. 34, 46147 Oberhausen (nachfolgend „Agentur") mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Die AGB richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden im Sinne des § 14 BGB. Verbrauchergeschäfte im Sinne des § 13 BGB werden von diesen AGB nicht erfasst.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn die Agentur in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Leistungen
(1) Die Agentur erbringt kreative, technische und strategische Dienstleistungen in den Bereichen Strategie & Beratung, Corporate Design & Branding, Webdesign & Webentwicklung, Content-Erstellung, Videoproduktion, Social-Media-Management, Werbekampagnen (Google Ads, Meta Ads u. a.), KI-gestützte Automatisierungslösungen sowie Entwicklung und Betrieb von SaaS-Plattformen.
(2) Zu den Standardleistungen zählen insbesondere:
- Website-Erstellung und Relaunch
- Online-Shops und E-Commerce-Lösungen
- KI-Automation und Workflow-Optimierung
- Videoproduktion und Bewegtbild-Content
(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Vertrag.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Unterzeichnung eines Vertrags in Textform (einschließlich elektronischer Signatur) zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Projektlaufzeit und Termine
(1) Zeitangaben und Terminpläne in Angeboten und Verträgen stellen unverbindliche Richtlinien dar, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Frist vereinbart wurde.
(2) Verzögerungen, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen (z. B. verspätete Zulieferung von Inhalten, verzögerte Freigaben), verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Die Agentur ist in diesen Fällen von der Einhaltung der ursprünglichen Zeitplanung befreit.
(3) Bei Projekten, die in Phasen oder Meilensteine unterteilt sind, beginnt die nächste Phase erst nach erfolgter Freigabe der vorhergehenden Phase durch den Auftraggeber.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der zur Abgabe verbindlicher Erklärungen und Freigaben berechtigt ist.
(3) Der Auftraggeber prüft Zwischen- und Endergebnisse innerhalb von 5 Werktagen nach Zustellung und teilt etwaige Beanstandungen schriftlich mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die vorgelegten Ergebnisse als genehmigt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Stundensatz der Agentur beträgt 80,00 € netto, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
(3) Für Projektverträge gilt folgende Zahlungsweise:
- 50 % des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung (Anzahlung)
- 50 % des Gesamtbetrags bei Abnahme bzw. Übergabe des Projekts
(4) Laufende Service- und Betreuungsverträge sind monatlich im Voraus zu entrichten.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Zusätzlich wird eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung abzunehmen.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Erfolgt innerhalb der Frist von 10 Werktagen keine schriftliche Stellungnahme oder Mängelrüge durch den Auftraggeber, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 8 Korrekturschleifen
(1) Im vereinbarten Leistungsumfang sind 2 Korrekturschleifen (Revisionsrunden) enthalten, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Jede weitere Korrekturschleife über die enthaltenen Revisionen hinaus wird nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
(3) Als eine Korrekturschleife gilt die gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem übermittelten Zwischenergebnis. Einzelne, nachträgliche Änderungswünsche nach Abschluss einer Revisionsrunde gelten als neue Korrekturschleife.
§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem Auftraggeber die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den individuell erstellten Werken (z. B. Designs, Texte, Grafiken, Webseiten) für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(2) Für SaaS-Plattformen und Software-Produkte der Agentur gilt: Die Urheber- und Eigentumsrechte an der Software, dem Quellcode, der Architektur sowie allen zugrunde liegenden Technologien verbleiben ausschließlich bei der Agentur. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(3) Vorbestehende Rechte Dritter (z. B. Lizenzen für Stock-Fotos, Schriftarten, Plugins) bleiben unberührt. Die Agentur weist den Auftraggeber auf solche Drittlizenzen hin.
§ 10 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
(1) Die Agentur setzt zur Leistungserbringung teilweise KI-gestützte Tools und Technologien ein. Der Einsatz erfolgt stets unter menschlicher Kontrolle und Qualitätsprüfung.
(2) Sämtliche KI-gestützten Prozesse werden DSGVO-konform betrieben. Dabei werden bevorzugt EU-basierte oder selbstgehostete KI-Lösungen eingesetzt, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.
(3) Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung in KI-Systemen verarbeitet.
§ 11 Referenznutzung
(1) Die Agentur ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen und erstellten Werke als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung in Portfolio-Präsentationen, auf der Website der Agentur, in Social-Media-Kanälen sowie in Pitches und Angeboten.
(2) Die Referenznutzung kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall entfernt die Agentur die betreffenden Referenzen innerhalb einer angemessenen Frist.
§ 12 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Leistung.
(2) Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss den Mangel nachvollziehbar beschreiben.
(3) Die Agentur haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(5) Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach begrenzt auf 100 % der jährlichen Nettovergütung des betreffenden Vertragsverhältnisses, maximal jedoch auf 25.000 €.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen.
§ 13 Vertragslaufzeiten und Kündigung
(1) Werkverträge (Projekte) enden mit der Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung und vollständiger Bezahlung.
(2) Für laufende Service-, Betreuungs- und SaaS-Verträge gilt, sofern nicht individuell anders vereinbart:
- Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
- Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird
- Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform und sind zu richten an: kuendigung@kre8ive-evolution.de
§ 14 Datenschutz
(1) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Änderungsvorbehalt
(1) Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen in Textform zu ändern, sofern dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist (z. B. Änderungen der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, Marktveränderungen).
(2) Der Auftraggeber wird über Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Die Agentur weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung des Nichtwidersprechens hin.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Oberhausen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Abweichung von diesem Textformerfordernis.